AGB der KNM Reinigung & Dienstleistungen GmbH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KNM Reinigung & Dienstleistungen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Reinigungs- und Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen: Gebäudereinigung, Facility Management, Gebäudemanagement, Hausmeisterarbeiten (z. B. Gartenarbeiten, Schneeräumen, Treppenreinigung), Baufein- und Baugrobreinigung, Abbrucharbeiten ohne Eingriff in die Statik, Umzüge und Entrümpelung sowie Managementtätigkeiten für andere Unternehmen.
(2) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers zustande.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis oder dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und termingerecht auszuführen.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten bzw. Flächen rechtzeitig und ungehindert zu ermöglichen.
(2) Strom- und Wasseranschlüsse sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(3) Besondere Gegebenheiten (z. B. schadstoffhaltige Materialien, Asbest) sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(1) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(1) Verträge mit laufender Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2026